2022-11-28

Panoramabahn

Lotustrophy Loser

Das Urteil über die Beschwerden beim Bundesverwaltungsgerichtshof gegen den negativen Feststellungsbescheid des Landes Steiermark bezüglich UVP-Pflicht der Loser Panoramabahn ist am 25.11.2022 ergangen.

1. Die Beschwerden von LeLOG und Umweltdachverband wurden als unbegründet abgewiesen.
2. Eine ordentliche Revision an den VwGH ist nicht zulässig.

Damit hat das BVwG die Entscheidung der Steiermärkischen Landesregierung bestätigt, dass für das Vorhaben keine UVP erforderlich ist. Alle Behauptungen der Umweltorganisationen bzw. ihrer rechtlichen Vertretung Dr. List wurden als fachlich und rechtlich unzutreffend bzw. irrelevant zurückgewiesen.

Unter Berücksichtigung der ursprünglichen Planungen und Verfahren, hätten wir laut Bauzeitplan diese Woche die behördliche Abnahme der Loser Panoramabahn gehabt, und am heutigen Tag mit dem Skibetrieb am Loser Plateau starten können.

Das heute eingelangte Urteil ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung und zeigt, dass bei unserem sehr gut vorbereiteten Projekt alles rechtens ist. Wir freuen uns über diese Entscheidung, wobei uns eine Realisierung des Projektes lieber gewesen wäre, als ein 43 Seiten umfassendes Urteil, welches deutlich zeigt, dass diese Verhinderungstaktik unbegründet ist.

Der Bescheid für die Verlängerung der Konzession für die Doppelsesselbahn ist gestern am 24.11.2022 eingelangt.
Somit blicken wir positiv in den Winter und sehen einer traumhaften Skisaison mit unseren Gästen aus nah und fern entgegen.

Ing. Rudolf Huber, GF Loser Bergbahnen GmbH & Co KG

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